Gebührenliste

Einmalige Aufnahmegebühr/ Bearbeitungskosten/ Person
10,00 €
Jahresbeitrag für Züchter/ ordentliche Mitglieder / Person
35,00 €
bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres nur
20,00 €
Jahresbeitrag für Familienmitglieder
15,00 €
 
bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres nur
10,00 €
Jahresbeiträge für Fördermitglieder (ohne Stimmrecht)
15,00 €
 
bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres nur
8,00 €
Namensschutz ( einmalige Bearbeitungsgebühr) *
30,00 €
Zwingernamen (Namenschutz) Umschreiben
10,00 €
Ahnentafel- Neuerstellung/ Stück **
14,00 €
Ahnentafeln- Umschreibung ( für Zuchtkatzen)
14,00 €
 

Ahnentafeln werden nur von anerkannten Fremdvereinen übernommen. Diese Ahnentafeln sind nicht umschreibungspflichtig. Hierfür muss das jeweilige Original dem Zuchtbuchamt zur Verfügung gestellt werden. Die Fremdahnentafeln verbleiben bei den jeweiligen Akten des Vereins.

 

 
* Der Namensschutz kann nur den Mitgliedern der Gruppe Züchter/ ordentl. Mitglieder gem. Satzung gewährt werden. Soll ein Familienmitglied als Miteigentümer des Zuchtzwingers vom Verein geführt werden und in der auszustellenden Urkunde genannt werden, muss die ordentliche Mitgliedschaft beantragt werden.

** Dies gilt auch für in Verlust geratene Ahnentafeln.

Alle Leistungen des Vereins können erst nach Eingang der Aufnahme/ Mitgliedszahlung in Anspruch genommen werden. Dem Antrag auf Namensschutz und Ahnentafeln, muß ein Verrechnungsscheck beigefügt werden. Andernfalls werden diese Gebühren per Nachnahme eingezogen. Muß eine vom Mitglied, ohne Scheckbeifügung angeforderte Leistung per Nachnahme zugestellt werden, und wird diese Sendung vom Mitglied nicht angenommen, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Bleibt diese Mahnung ohne Erfolg, tritt § 6 der Satzung in Kraft.
 
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