Gebührenliste
| Einmalige Aufnahmegebühr/ Bearbeitungskosten/ Person | 10,00 € |
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| Jahresbeitrag für Züchter/ ordentliche Mitglieder / Person | 35,00 € |
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| bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres nur | 20,00 € |
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| Jahresbeitrag für Familienmitglieder | 15,00 € |
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bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres nur |
10,00 € |
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| Jahresbeiträge für Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) | 15,00 € |
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bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres nur |
8,00 € |
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| Namensschutz ( einmalige Bearbeitungsgebühr) * | 30,00 € |
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| Zwingernamen (Namenschutz) Umschreiben | 10,00 € |
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| Ahnentafel- Neuerstellung/ Stück ** | 14,00 € |
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| Ahnentafeln- Umschreibung ( für Zuchtkatzen) | 14,00 € |
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| * Der Namensschutz kann nur den Mitgliedern der Gruppe Züchter/
ordentl. Mitglieder gem. Satzung gewährt werden. Soll ein Familienmitglied
als Miteigentümer des Zuchtzwingers vom Verein geführt
werden und in der auszustellenden Urkunde genannt werden, muss
die ordentliche Mitgliedschaft beantragt werden. ** Dies gilt auch für in Verlust geratene Ahnentafeln. Alle Leistungen des Vereins können erst nach Eingang der Aufnahme/ Mitgliedszahlung in Anspruch genommen werden. Dem Antrag auf Namensschutz und Ahnentafeln, muß ein Verrechnungsscheck beigefügt werden. Andernfalls werden diese Gebühren per Nachnahme eingezogen. Muß eine vom Mitglied, ohne Scheckbeifügung angeforderte Leistung per Nachnahme zugestellt werden, und wird diese Sendung vom Mitglied nicht angenommen, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Bleibt diese Mahnung ohne Erfolg, tritt § 6 der Satzung in Kraft. |
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